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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachstehenden AGBs gelten
für sämtliche Reparatur, Aufbereitung, Tuning, Modifikation,
Verkaufsgeschäfte von Pütz Motorsport GmbH & Co KG, Toni-Bauer
Str.8, 53894 Kommern (Pütz Motorsport). Die AGBs gelten
ausschließlich. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers
oder Kunden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung; ansonsten
sind sie unverbindlich. Unsere AGBs gelten auch dann, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers/Kunden die
Lieferung vorbehaltlos vornehmen.
1.2 Übertragung von Rechten und
Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen
Zustimmung von Pütz Motorsport GmbH & Co KG.
1.3 Die AGBs gelten für alle
aktuellen und zukünftigen Geschäfte.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets
freibleibend, es sei denn, aus der Auftragsbestätigung ergibt
sich etwas anderes. Die Preise bestimmen sich nach der jeweils
bei der einzelnen Bestellung konkret gültigen Preise bzw.
Preisliste. Das Recht , die Preise entsprechend zu ändern, wenn
nach Bestellung unvorhergesehene Kostenerhöhungen wie z.B.
Treibstoffpreiserhöhungen, Währungsschwankungen,
Rohstoffpreiserhöhungen oder unvorhergesehene Preiserhöhungen
der Industrie auftreten, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Für die Lieferung gelten die
Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, bei einer schriftlichen
Auftragsbestätigung unsererseits die des Bestätigungsschreiben.
3.2 Rechnungen sind sofort fällig
und ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pütz
Motorsport GmbH & Co KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
zu berechnen. Wechsel werden nicht entgegen genommen. Schecks
werden nur nach Vereinbarung entgegengenommen und gelten erst
nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont und Einzugsspesen
gehen zu Lasten des Ausstellers. Für die rechtzeitige Vorlage
übernimmt die Pütz Motorsport GmbH & Co KG keine Haftung.
3.3 Nimmt der Käufer die
verkaufte Ware nicht ab, so ist die Pütz Motorsport GmbH & Co KG
berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des
Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz
zu verlangen. Geltendmachung höheren Schadens bei konkretem
Nachweis bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für die Dauer des
Annahmeverzugs des Käufers ist die Pütz Motorsport GmbH & Co KG
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei
sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern.
3.4 Zurückbehaltungsrechte stehen
dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleiche
Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist
ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind
rechtskräftig festgestellt, oder von der Pütz Motorsport GmbH &
Co KG ausdrücklich uns schriftlich anerkannt.
4. Lieferfristen
4.1 Die vereinbarte Lieferfrist
beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Teillieferungen
sind zulässig.
4.2 Die Lieferfrist verlängert
sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer/Besteller die für die
Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen
übergeben hat.
4.3 Lieferverzögerungen die durch
höhere Gewalt, Streik, Transportschwierigkeiten, gesetzliche
oder behördliche Anordnung (z.B Import- und
Exportbeschränkungen) oder Betriebsstörungen, auch im Betrieb
des Vorlieferanten oder Herstellers, verursacht werden, sind von
uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse
werden dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
4.4 Gerät Pütz Motorsport GmbH &Co.KG
mit der Lieferung in Verzug, haftet diese im Zuge des
Schadensersatzes nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen wird.
5. Lieferung, Versand,
Gefahrenübergang
5.1 Teillieferungen gelten als
Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und
Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferung.
5.2 Versandart, Versandweg und
eine mit dem Versand beauftragte Firma legt der Versender
(Verkäufer) fest. Sollte der Besteller (Käufer) besondere
Anweisungen geben werden ggf. die Mehrkosten an den Besteller
weiter berechnet.
5.3 Der Erfüllungsort ist unser
Geschäftssitz in 53894 Mechernich-Kommern. Die Lieferung erfolgt
auf Wunsch und Risiko des Bestellers. Dies gilt unabhängig
davon, wer die Transportkosten trägt. Der Besteller hat
offensichtlich, wie auch eventuell festgestellte Schäden an der
Verpackung bzw. äußerlich erkennbare Schäden dem Spediteur oder
Frachtführer unverzüglich zu rügen bzw. mitzuteilen. Gegenüber
den Verkäufer sind Schäden unverzüglich anzuzeigen, nachdem Sie
festgestellt wurden, oder bei ordentlicher Sorgfalt hätten
festgestellt und erkannt werden können. Der Besteller ist
verpflichtet, gekaufte Ware unverzüglich nach Erhalt zu
überprüfen.
6. Widerrufsrecht
6.1 Ein Widerrufrecht besteht
grundsätzlich nicht bei gebrauchten Teilen oder Teilen, die im
Kundenauftrag verkauft wurden. Spezialanfertigungen nach
Kundenwunsch, auch Rennfahrzeuge, Motoren, Getriebe sind vom
Widerrufrecht ausgenommen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Pütz Motorsport GmbH & Co.KG
behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (Z:b Wechselkosten; Finanzierungskosten, Zinsen
usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist
Pütz Motorsport berechtigt, die Kaufsache zurück zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache
liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2 Bei Pfändung oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat der Besteller Pütz Motorsport
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3 Wird die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwirbt Pütz Motorsport das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
7.4 Der Besteller ist berechtigt,
die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er
tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem
Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des
Faktura-Endbetrages an Pütz Motorsport GmbH & Co.KG ab.
8. Gewährleistung /
Haftungsausschluss
8.1 Für die Gewährleistung gelten
die gesetzlichen Regelungen. Eine Haftung für normale Abnutzung
ist ausgeschlossen. Gebrauchte Waren/Ware sowie
Spezialanfertigungen im Kundenauftrag, Rennsportteile,
Rennmotoren, Renngetriebe und sonstige Rennsportteile / Waren
die vom Besteller auf der Rennstrecke oder im Rennähnlichen
Einsatz gebraucht oder eingesetzt werden sind von jeglicher
Gewährleistung / Garantie oder Umtausch ausgeschlossen, es sei
denn es wurde zwischen den Parteien etwas anderes schriftlich
vereinbart.
8.2 Pütz Motorsport GmbH & Co.KG
übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungshinweise, oder fehlerhafte sowie nachlässiger
Behandlung entstanden sind.
8.3 Die Gewährleistung auch wenn
Sie gesondert und zusätzlich schriftlich zwischen den beiden
Parteien vereinbart wurde erlischt, wenn der Kunde oder Käufer
Eingriffe und/ oder Reparaturen in anderen Betrieben / Firmen an
der Ware durchführen lässt, die nicht von Pütz Motorsport GmbH &
Co.KG schriftlich autorisiert wurden.
8.4 Der Käufer verpflichtet sich,
erhaltene Ware sofort auf Ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu
überprüfen. Mängel, die bei Anwendung ordentlicher Sorgfalt zu
erkennen sind, hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch
vier Werktage nach Empfang der Ware / Lieferung schriftlich
anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle
Gewährleistungsansprüche / Garantieleistungen ausgeschlossen.
8.5 Soweit Mangel an der Sache
vorliegt, ist Pütz Motorsport GmbH & Co.KG Gelegenheit zur
Mangelbeseitigung oder zur Ersatzleistung zu gewähren.
8.6 Ist Pütz Motorsport GmbH &
Co.KG zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, schlägt
die Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung mindestens zwei mal
fehl, oder sind Ersatzlieferungen bzw. Mängelbeseitigungen für
den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl
berechtig, vom Vertrag zurück zu treten oder eine angemessene
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
8.7 Soweit nichts anderes
ausdrücklich (schriftlich) vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund –
ausgeschlossen. Pütz Motorsport GmbH & Co.KG haftet nicht für
Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden
sind; insbesondere besteht keinerlei Haftung für entgangene
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende
Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit, oder Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
Leistungsverletzung, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach
Paragraph 1,4 des Produckthaftungsgesetzes berührt.
9. Rücktritt und Entschädigung
von nicht ausgeführten Bestellungen
9.1 Pütz Motorsport GmbH & Co.KG
kann vom Vertrag zurück treten, wenn dieser eine
Zahlungseinstellung, die Eröffnung eines Konkurs oder
gerichtlichen Vergleich-Verfahrens, die Ablehnung des Konkurses
mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste, oder andere
konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
9.2 Tritt Pütz Motorsport GmbH &
Co.KG vom Vertrag zurück, oder wenn die Bestellung aus Gründen
nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, wird dem
Käufer eine Aufwandspauschale in Höhe von 20% des Kaufpreises in
Rechnung gestellt. DIE aufwandpauschale mindert sich in dem
Maße, in dem der Kunde nachweißt, das Aufwendungen oder ein
Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich
hohen Schadens, behält sich Pütz Motorsport GmbH & Co.KG das
Recht vor, diesen geltend zu machen.
10. Gerichtsstand,
Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
10.1 Im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten, die nicht zu den in Paragraph 4 HGB bezeichneten
Gewerbereibenden gehören und mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem
Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich
Wechsel und Scheckanlagen das Amtsgericht Bonn vereinbart.
10.2 Bei Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Lieferanten oder dieser AGBs bleiben die
übrigen bzw. allen anderen Bestimmungen weiterhin wirksam.
10.3 Im grenzüberschreitendem
Lieferverkehr gilt ausnahmslos das deutsche Recht. |